Gefährliche Laserblendung im Taktischen Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“

Am Donnerstag 09.10.2025, gegen 20:45 Uhr, wurde die Besatzung eines aktuell in Nörvenich stationierten Tornados in der Landephase, bei der die volle Konzentration des Luftfahrzeugführers gefordert ist, mit einem Laser geblendet. In diesem Fall kam die Luftfahrzeugbesatzung glücklicherweise nicht zu Schaden und konnte das Luftfahrzeug sicher landen. Aus diesem Anlass weißt das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ die Bevölkerung auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen von Laserblendungen hin.

Laserblendung eines Tornados in Nörvenich
Laserblendung eines Tornados in Nörvenich.
Foto: Presse TaktLwG 31 „Boelcke“

Eine Laserblendung ist kein Kavaliersdelikt, hierbei handelt es sich strafrechtlich um einen gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr, der in der Folge mit bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Durch den Einsatz eines Lasers kann es zu einer körperlichen Verletzung des betroffenen Luftfahrzeugführers, durch z. B. Ablösung der Augennetzhaut, und somit zur Erblindung des Piloten kommen.

Laserblendung – gefährlichen Eingriff in den Flugverkehr

In der schärfsten Ausprägung kann es somit auch zu einer Gefährdung des direkten Umfeldes kommen, falls der Pilot in der Folge der Blendung nicht mehr in der Lage ist, das Luftfahrzeug sicher zu kontrollieren. In der Vergangenheit konnte die Polizei bereits Verursacher von Laserblendungen ermitteln und ein Strafverfahren einleiten.

Das Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“ wird, wie auch in diesem Fall, jeden einzelnen Vorfall dieser Art zur Strafanzeige bringen.

 

Quelle: Taktische Luftwaffengeschwader 31 „Boelcke“

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